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SPENDEN UND ZUSTIFTUNGEN
Sie sind eingeladen, die Ziele der Stiftung durch Zuwendung aller Art wie Spenden, Zustiftungen oder sonstige Vermögensübertragungen zu unterstützen. Ihre Zustiftungen werden im Sinne des Stiftungszwecks in das Vermögen der Stiftung übernommen und vergrößern dieses somit dauerhaft.
Spender, die 700 € oder mehr zustiften, werden für fünf Jahre Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung.
Für Ihre Zuwendung erhalten Sie eine Spendenquittung. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
BANKVERBINDUNG
Konto-Nummer 30 40 30
Sparkasse Koblenz, Bankleitzahl 570 501 20 |
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